Art. 50 ACLA
1 Papiere sind mit grösster Schonung der Privatgeheimnisse zu durchsuchen; insbesondere sollen Papiere nur dann durchsucht werden, wenn anzunehmen ist, dass sich Schriften darunter befinden, die für die Untersuchung von Bedeutung sind.
2 Bei der Durchsuchung sind das Amtsgeheimnis sowie Geheimnisse, die Geistlichen, Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Apothekern, Hebammen und ihren beruflichen Gehilfen in ihrem Amte oder Beruf anvertraut wurden, zu wahren.
3 Dem Inhaber der Papiere ist wenn immer möglich Gelegenheit zu geben, sich vor der Durchsuchung über ihren Inhalt auszusprechen. Erhebt er gegen die Durchsuchung Einsprache, so werden die Papiere versiegelt und verwahrt, und es entscheidet die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über die Zulässigkeit der Durchsuchung (Art. 25 Abs. 1).
Leading decisions 6
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1Entsiegelungsverfahren nach VStrR, Zuständigkeiten und Rechtsmittel163 citations
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2Art. 50 Abs. 1 und 3 VStrR97 citations
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3Siegelung und Entsiegelung sichergestellter elektronischer Geräte im Verwaltungsstrafverfahren37 citations
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4Entsiegelung von Papieren und Datenträgern einer Anwaltskanzlei27 citations
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5Verwaltungsstrafverfahren bei Steuerwiderhandlungen (Untersuchung; Beschlagnahme - Entsiegelung); Art. 50 VStrR; Art. 139 WStB. 1. Im Verwaltungsstrafrecht ist ein förmlicher Eröffnungsbeschluss als Gültigkeitsvorausset…23 citations
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6Entsiegelung und Berufsgeheimnis des Revisors14 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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92 citations05/08/2013 · 92 citations de
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Unsealing78 citations
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Verwaltungsstrafverfahren, Entsiegelung71 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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