Art. 65 ACLA

1 Ist die Widerhandlung offenkundig, beträgt die Busse nicht mehr als 2000 Franken und verzichtet der Beschuldigte nach Bekanntgabe der Höhe der Busse und der Leistungs- oder Rückleistungspflicht ausdrücklich auf jedes Rechtsmittel, so kann der Strafbescheid ohne vorherige Aufnahme eines Schlussprotokolls erlassen werden.
2 Der vom Beschuldigten und dem untersuchenden Beamten unterzeichnete Strafbescheid im abgekürzten Verfahren steht einem rechtskräftigen Urteil gleich; verweigert der Beschuldigte die Unterzeichnung, so fällt der gemäss Abs. 1 erlassene Strafbescheid dahin.

Leading decisions 2

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  1. 1
    Strafbescheid; öffentliche Urteilsverkündung
    · 05/18/1998 · 1 citations Summary
  2. 2
    Rechtshilfe im Verwaltungsstrafverfahren (Art. 30 VStrR)
    · 08/26/1980 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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