Art. 70 ACLA

1 Auf Grund der Ergebnisse ihrer neuen Prüfung trifft die Verwaltung eine Einstellungs-, Straf- oder Einziehungsverfügung. Sie ist dabei nicht an die gestellten Anträge gebunden, darf jedoch die Strafe gegenüber dem Strafbescheid nur dann verschärfen, wenn im Verfahren nach Artikel 63 Abs. 2 auf eine höhere Leistungs- oder Rückleistungspflicht erkannt worden ist. In diesem Fall ist ein Rückzug der Einsprache unbeachtlich.
2 Die Verfügung ist zu begründen; im Übrigen gelten die Vorschriften von Artikel 64 über Inhalt und Eröffnung des Strafbescheides sinngemäss.

Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Verwaltungsstrafrecht; Verjährung; Einziehungsverfügung
    · 03/23/2007 · 64 citations Summary
  2. 2
    Ende der Verfolgungsverjährung mit Ausfällung eines erstinstanzlichen Urteils (Art. 97 Abs. 3 StGB)
    · 12/11/2012 · 27 citations Summary
  3. 3
    Strafbefehl; Verjährung
    · 01/15/2016 · 19 citations Summary
  4. 4
    Strafverfügung; Verjährungsunterbrechung
    · 01/11/2021 · 11 citations
  5. 5
    Strafbescheid; öffentliche Urteilsverkündung
    · 05/18/1998 · 5 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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