Art. 81 VUV

Nichtbefolgung einer Verfügung

Beachtet der Arbeitnehmer eine Verfügung über die Eignung nicht und erwirbt oder verschlimmert er dadurch die damit zusammenhängende Berufskrankheit oder erleidet er aus diesem Grunde wegen der in seiner Person liegenden Gefährdung einen Berufsunfall, so werden ihm die Geldleistungen nach Artikel 21 Abs. 1 ATSG gekürzt oder verweigert.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 11.02.2014 · 0 Zitierungen
  • Berufskrankheit, Einspracheverfahren: Antrag des Versicherten auf Übergangstaggelder rein formal interpretiert und damit zu Unrecht auf Einsprache nicht eingetreten
    UV.2005.00077
    · 30.08.2005 · 0 Zitierungen

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