Art. 1 DRJPO
1 Hat der betriebene Schuldner am Vermögen einer ungeteilten Erbschaft, Gemeinderschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder ähnlichen Gemeinschaft Anteil, so kann sich die Pfändung des Anteilsrechtes nur auf den ihm bei der Liquidation der Gemeinschaft zufallenden Liquidationsanteil erstrecken, und zwar auch dann, wenn das gemeinschaftliche Vermögen aus einem einzigen Gegenstand besteht.
2 Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner am Vermögen einer einfachen Gesellschaft Anteil hat und nicht im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, das Gesellschaftsvermögen stehe im Miteigentum der Gesellschafter.
3 Der periodische zukünftige Ertrag (Zinse, Honorar, Gewinnanteile) eines Gemeinschaftsvermögens kann jeweilen nur auf die Dauer eines Jahres besonders gepfändet werden.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Lugano-Übereinkommen; IPRG3 citations
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2Arrestierung eines Anteils an einer unverteilten Erbschaft; Arrestort3 citations
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3Arrestvollzug3 citations
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4Rechtsmissbräuchliche Beschwerde gegen den Arrestvollzug1 citations
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5Pfändung eines "compte-joint"1 citations
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6Arrestierung eines Gemeinschaftskontos (compte joint), über das die Inhaber mit Einzelunterschrift verfügen können (Art. 271 Abs. 1 und 274 Abs. 2 Ziff. 4 SchKG, Art. 1 VVAG)0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Pfändung und Verwertung von Anteilsrechten2 citations
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Verwertung von Gemeinschaftsvermögen1 citations
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Verwertung eines Anteils an einem Gemeinschaftsvermögen (einfache Gesellschaft)1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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