Art. 3 VVEA
Begriffe
In dieser Verordnung bedeuten:
- a. Siedlungsabfälle: 1. aus Haushalten stammende Abfälle, 2. aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen stammende Abfälle, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar ist, 3. aus öffentlichen Verwaltungen stammende Abfälle, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar ist, 4. alle Rückstände, die in Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen nach den Ziffern 1–3 anfallen, bis sie verwertet oder abgelagert worden sind;
- b. Unternehmen: rechtliche Einheit mit einer eigenen Unternehmens-Identifikationsnummer oder solche in einem Konzern zusammengeschlossene Einheiten mit einem gemeinsam organisierten Abfallentsorgungssystem;
- c. Sonderabfälle: Abfälle, die im Abfallverzeichnis, das nach Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) erlassen wurde, als Sonderabfälle bezeichnet sind;
- d. Biogene Abfälle: Abfälle pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft;
- e. Bauabfälle: Abfälle, die bei Neubau-, Umbau- oder Rückbauarbeiten von ortsfesten Anlagen anfallen;
- f. Aushub- und Ausbruchmaterial: Material, das bei Bauarbeiten ausgehoben oder ausgebrochen wird, ausgenommen ist abgetragener Ober- und Unterboden; fbis. Quecksilberabfälle: 1. Abfälle, die Quecksilber oder Quecksilberverbindungen enthalten, 2. aus der Behandlung von Quecksilberabfällen nach Ziff. 1 stammendes Quecksilber oder stammende Quecksilberverbindungen; davon ausgenommen ist Quecksilber, dessen Ausfuhr nach Anhang 1.7 Ziff. 2.2.4 oder 4.2 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV) bewilligt worden ist, 3. Quecksilber oder Quecksilberverbindungen, das oder die bei industriellen Prozessen nicht mehr benötigt wird oder werden;
- g. Abfallanlagen: Anlagen, in denen Abfälle behandelt, verwertet, abgelagert oder zwischengelagert werden, ausgenommen sind Materialentnahmestellen, in denen Aushub- und Ausbruchmaterial verwertet wird;
- h. … i. Kompostierungsanlagen: Abfallanlagen, in denen biogene Abfälle unter Luftzufuhr verrottet werden;
- j. Vergärungsanlagen: Abfallanlagen, in denen biogene Abfälle unter Luftabschluss vergärt werden;
- k. Deponien: Abfallanlagen, in denen Abfälle kontrolliert abgelagert werden;
- l. Thermische Behandlung: die Behandlung von Abfällen mit so hoher Temperatur, dass umweltgefährdende Stoffe zerstört oder durch Mineralisierung physikalisch oder chemisch gebunden werden;
- m. Stand der Technik: der aktuelle Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der: 1. bei vergleichbaren Anlagen oder Tätigkeiten im In- oder Ausland erfolgreich erprobt ist oder bei Versuchen erfolgreich eingesetzt wurde und nach den Regeln der Technik auf andere Anlagen oder Tätigkeiten übertragen werden kann, und 2. für einen mittleren und wirtschaftlich gesunden Betrieb der betreffenden Branche wirtschaftlich tragbar ist;
- n. Wiederverwendung: Verfahren, bei dem Gegenstände und deren Bestandteile, die keine Abfälle sind oder ihre Abfalleigenschaft nach dem Durchlaufen eines Verwertungsverfahrens verloren haben, wieder für denselben Zweck, für den sie ursprünglich bestimmt waren, oder einen vergleichbaren Zweck eingesetzt werden;
- o. Vorbereitung zur Wiederverwendung: Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle durch Behandlungsschritte wie Prüfung, Reinigung, Reparatur so aufbereitet werden, dass sie wiederverwendet werden können;
- p. stoffliche Verwertung: Verwertungsverfahren, bei dem die stofflichen Eigenschaften von Abfällen genutzt werden, indem die Abfälle so behandelt werden, dass sie als Sekundärrohstoffe wieder eingesetzt werden können;
- q. stofflich-energetische Verwertung: Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle gleichzeitig sowohl stofflich als auch energetisch verwertet werden;
- r. energetische Verwertung: Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle im Rahmen ihrer Entsorgung als Energiequelle genutzt werden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Enteignung für eine Deponie1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen
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3 Zitierungen
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Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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