Art. 1 IPA

1 Wer dem Versicherungsunternehmen den Antrag zum Abschlusse eines Versicherungsvertrages gestellt und für die Annahme keine kürzere Frist gesetzt hat, bleibt 14 Tage gebunden.
2 Erfordert die Versicherung eine ärztliche Untersuchung, so bleibt der Antragsteller vier Wochen gebunden.
3 Die Frist beginnt mit der Übergabe oder Absendung des Antrags an das Versicherungsunternehmen oder dessen Agenten zu laufen.
4 Der Antragsteller wird frei, wenn die Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens nicht vor Ablauf der Frist bei ihm eingetroffen ist.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Umwandlung einer Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung: Abschluss eines neuen (Art. 1 VVG) oder Änderung eines bestehenden Vertrages (Art. 2 VVG)? Das Ersetzen einer Vollkaskoversicherung durch eine Teilka…
    · 04/07/1994 · 3 citations Summary
  2. 2
    Sie beginnt zu laufen, sobald die Vorsorgeeinrichtung zuverlässige Kenntnis von Tatsachen erhält, die den sicheren Schluss auf Anzeigepflichtverletzung zulassen (Erw. 6a).
    · 09/04/1990 · 3 citations Summary
  3. 3
    Vertragsänderung und Neuabschluss beim Versicherungsvertrag
    · 01/23/2006 · 2 citations Summary
  4. 4
    Versicherungsabkommen Schweiz-EU; Wirtschaftsfreiheit; Zulässigkeit einer unternehmerischen Tätigkeit des Staates im Allgemeinen und der Kantonalen Sachversicherung Glarus (Glarnersach) im Besondern; Prüfungsbefugnisse…
    · 07/03/2012 · 0 citations Summary
  5. 5
    Legalitätsprinzip im Abgaberecht
    · 09/26/1997 · 0 citations Summary
  6. 6
    Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    · 03/16/1967 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 02/12/2008 · 2 citations de
  • Taggeld; Zeitpunkt des Zustandekommens des Versicherungsvertrags ist vom „Vertragsbeginn“ zu unterscheiden; Auslegung der Willenserklärungen beim Vertragsabschluss; kein Taggeldanspruch wegen des Rückversicherungsverbots in Art. 9 VVG
    KK.2016.00066
    · 03/23/2018 · 1 citations de
  • 09/29/2010 · 1 citations de Summary

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