Art. 29 IPA

1 Vertragsabreden, wonach der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten übernimmt, um die Gefahr zu vermindern oder eine Gefahrserhöhung zu verhüten, werden durch die Bestimmungen des Artikels 28 dieses Gesetzes nicht berührt.
2 Auf die Vertragsbestimmung, dass das Versicherungsunternehmen, wenn eine solche Obliegenheit verletzt wird, an den Vertrag nicht gebunden ist, kann sich das Versicherungsunternehmen nicht berufen, sofern die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereignisses und auf den Umfang der dem Versicherungsunternehmen obliegenden Leistung gehabt hat.

Leading decisions 3

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  1. 1
    Versicherungsvertrag. 1. Unmassgeblichkeit der Antworten des Versicherungsnehmers auf die Fragen in einem fremdsprachigen, der Aufsichtsinstanz nicht zur Genehmigung unterbreiteten Antragsformular? (Erw. 2). 2. Vertrags…
    · 03/01/1973 · 2 citations Summary
  2. 2
    Verzugsfolgen; Ruhen der Leistungspflicht
    · 09/08/2016 · 0 citations Summary
  3. 3
    BGE 41_II_460
    06/30/1915 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 11/05/2001 · 5 citations de
  • Entscheid Kantonsgericht, 21.10.2008
    BZ.2008.30
    · 10/21/2008 · 3 citations de
  • Krankentaggeld nach VVG. Anzeigepflicht schuldhaft verletzt. Da die Verletzung vorliegend aber keinen Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereignisses beziehungsweise den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat, ist sie ausser acht zu lassen. Teilweise Gutheissung. (BGE 4A_232/2020)
    KK.2018.00014
    · 03/25/2020 · 1 citations de

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