Art. 29 IPA
1 Vertragsabreden, wonach der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten übernimmt, um die Gefahr zu vermindern oder eine Gefahrserhöhung zu verhüten, werden durch die Bestimmungen des Artikels 28 dieses Gesetzes nicht berührt.
2 Auf die Vertragsbestimmung, dass das Versicherungsunternehmen, wenn eine solche Obliegenheit verletzt wird, an den Vertrag nicht gebunden ist, kann sich das Versicherungsunternehmen nicht berufen, sofern die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereignisses und auf den Umfang der dem Versicherungsunternehmen obliegenden Leistung gehabt hat.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Versicherungsvertrag. 1. Unmassgeblichkeit der Antworten des Versicherungsnehmers auf die Fragen in einem fremdsprachigen, der Aufsichtsinstanz nicht zur Genehmigung unterbreiteten Antragsformular? (Erw. 2). 2. Vertrags…2 citations
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2Verzugsfolgen; Ruhen der Leistungspflicht0 citations
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3BGE 41_II_4600 citations06/30/1915 · 0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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5 citations11/05/2001 · 5 citations de
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Entscheid Kantonsgericht, 21.10.20083 citationsBZ.2008.30· 10/21/2008 · 3 citations de
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Krankentaggeld nach VVG. Anzeigepflicht schuldhaft verletzt. Da die Verletzung vorliegend aber keinen Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereignisses beziehungsweise den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat, ist sie ausser acht zu lassen. Teilweise Gutheissung. (BGE 4A_232/2020)1 citationsKK.2018.00014· 03/25/2020 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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