Art. 35b IPA

1 Aus wichtigem Grund kann der Vertrag jederzeit schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, gekündigt werden.
2 Als wichtiger Grund gilt namentlich:
  1. a. eine nicht voraussehbare Änderung der rechtlichen Vorgaben, welche die Erfüllung des Vertrags verunmöglicht;
  2. b. jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein der kündigenden Person nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist.

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  1. 1
    Direktes Forderungsrecht des geschädigten Dritten; Übergangsrecht
    · 01/27/2025 · 0 citations Summary

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