Art. 4 IPA
1 Der Antragsteller hat dem Versicherungsunternehmen anhand eines Fragebogens oder auf sonstiges Befragen alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen, soweit und so wie sie ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen, mitzuteilen. Sowohl das Befragen als auch die Mitteilung haben schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, zu erfolgen.
2 Erheblich sind diejenigen Gefahrstatsachen, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherungsunternehmens, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten Bedingungen abzuschliessen, einen Einfluss auszuüben.
3 Die Gefahrstatsachen, auf welche die Fragen des Versicherungsunternehmens in bestimmter, unzweideutiger Fassung gerichtet sind, werden als erheblich vermutet.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 4 ff131 citations
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2Sie beginnt zu laufen, sobald die Vorsorgeeinrichtung zuverlässige Kenntnis von Tatsachen erhält, die den sicheren Schluss auf Anzeigepflichtverletzung zulassen (Erw. 6a).110 citations
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3Verletzung der Anzeigepflicht und Rücktritt vom Vorsorgevertrag97 citations
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4Rücktritt vom Vorsorgevertrag in der weitergehenden beruflichen Vorsorge76 citations
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5Anzeigepflicht beim Abschluss eines Versicherungsvertrags (Art. 4 VVG)38 citations
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6Versicherungsvertrag: Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung32 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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21 citations11/19/2008 · 21 citations de
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Versicherungsvertrag; Vertragsänderungen17 citations
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17 citations08/21/2001 · 17 citations de
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