Art. 21 APA
1 Schriftliche Eingaben müssen spätestens am letzten Tage der Frist der Behörde eingereicht oder zu deren Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.
1bis Schriftliche Eingaben an das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum können nicht gültig bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vorgenommen werden.
2 Gelangt die Partei rechtzeitig an eine unzuständige Behörde, so gilt die Frist als gewahrt.
3 Die Frist für die Zahlung eines Vorschusses ist gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zu Gunsten der Behörde der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Übergabe einer Beschwerdeschrift an eine ausländische Poststelle24 citations
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2Art. 150 und 107 Abs. 1 OG: Wahrung der Frist bei Leistung eines Gerichtskostenvorschusses. - Art. 107 Abs. 1 OG ist nicht nur für Beschwerden, sondern sinngemäss auch für andere an Fristen gebundene Eingaben sowie für…14 citations
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3Einhaltung der Frist für die Zahlung an das Gericht13 citations
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47 citations
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5Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde6 citations
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6Verbot des überspitzten Formalismus6 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Invalidenversicherung (Fristwiederherstellung)16 citations
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15 citations07/11/2014 · 15 citations de
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13 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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