Art. 34 APA

1 Die Behörde eröffnet Verfügungen den Parteien schriftlich.
1bis Mit dem Einverständnis der Partei können Verfügungen elektronisch eröffnet werden. Sie sind mit einer elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur zu versehen. Der Bundesrat regelt:
  1. a. die zu verwendende Signatur;
  2. b. das Format der Verfügung und ihrer Beilagen;
  3. c. die Art und Weise der Übermittlung;
  4. d. den Zeitpunkt, zu dem die Verfügung als eröffnet gilt.
2 Zwischenverfügungen kann die Behörde anwesenden Parteien mündlich eröffnen, muss sie aber schriftlich bestätigen, wenn eine Partei dies auf der Stelle verlangt; eine Rechtsmittelfrist beginnt in diesem Fall erst von der schriftlichen Bestätigung an zu laufen.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Zustellung
    · 07/04/2016 · 30 citations
  2. 2
    Eröffnung einer Verfügung an einen im Ausland domizilierten Schweizer durch Ablage in den Akten
    · 06/03/2016 · 17 citations Summary
  3. 3
    Entzug der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen (Art. 55 Abs. 2 VwVG); Parteistellung und -rechte im Verwaltungsverfahren (Art. 6 und Art. 26 ff
    · 03/12/2003 · 8 citations Summary
  4. 4
    Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze im schweizerischen Verfahren; Substanziierung und vorläufige Prüfung der Rüge
    · 12/14/2018 · 6 citations Summary
  5. 5
    Die vorbehaltlose Bezahlung einer Steuerrechnung steht einer Rückvergütung nicht entgegen
    · 03/21/2017 · 5 citations Summary
  6. 6
    Art. 34 ff., Art. 61 Abs. 2 und 3 VwVG: Unterschriftserfordernis auf Zwischenverfügungen betreffend unentgeltliche Verbeiständung
    · 09/28/2005 · 5 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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