Art. 34 APA
1 Die Behörde eröffnet Verfügungen den Parteien schriftlich.
1bis Mit dem Einverständnis der Partei können Verfügungen elektronisch eröffnet werden. Sie sind mit einer elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur zu versehen. Der Bundesrat regelt:
- a. die zu verwendende Signatur;
- b. das Format der Verfügung und ihrer Beilagen;
- c. die Art und Weise der Übermittlung;
- d. den Zeitpunkt, zu dem die Verfügung als eröffnet gilt.
2 Zwischenverfügungen kann die Behörde anwesenden Parteien mündlich eröffnen, muss sie aber schriftlich bestätigen, wenn eine Partei dies auf der Stelle verlangt; eine Rechtsmittelfrist beginnt in diesem Fall erst von der schriftlichen Bestätigung an zu laufen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Zustellung30 citations
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2Eröffnung einer Verfügung an einen im Ausland domizilierten Schweizer durch Ablage in den Akten17 citations
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3Entzug der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen (Art. 55 Abs. 2 VwVG); Parteistellung und -rechte im Verwaltungsverfahren (Art. 6 und Art. 26 ff8 citations
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4Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze im schweizerischen Verfahren; Substanziierung und vorläufige Prüfung der Rüge6 citations
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5Die vorbehaltlose Bezahlung einer Steuerrechnung steht einer Rückvergütung nicht entgegen5 citations
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6Art. 34 ff., Art. 61 Abs. 2 und 3 VwVG: Unterschriftserfordernis auf Zwischenverfügungen betreffend unentgeltliche Verbeiständung5 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Latest Federal Supreme Court decisions
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