Art. 41 APA

1 Um andere Verfügungen zu vollstrecken, ergreift die Behörde folgende Massnahmen:
  1. a. Ersatzvornahme durch die verfügende Behörde selbst oder durch einen beauftragten Dritten auf Kosten des Verpflichteten; die Kosten sind durch besondere Verfügung festzusetzen;
  2. b. unmittelbaren Zwang gegen die Person des Verpflichteten oder an seinen Sachen;
  3. c. Strafverfolgung, soweit ein anderes Bundesgesetz die Strafe vorsieht;
  4. d. Strafverfolgung wegen Ungehorsams nach Artikel 292 des Strafgesetzbuches , soweit keine andere Strafbestimmung zutrifft.
2 Bevor die Behörde zu einem Zwangsmittel greift, droht sie es dem Verpflichteten an und räumt ihm eine angemessene Erfüllungsfrist ein, im Falle von Abs. 1 Buchstaben c und d unter Hinweis auf die gesetzliche Strafdrohung.
3 Im Falle von Abs. 1 Buchstaben a und b kann sie auf die Androhung des Zwangsmittels und die Einräumung einer Erfüllungsfrist verzichten, wenn Gefahr im Verzuge ist.

Leading decisions 5

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  1. 1
    Selbstbelastungsverbot
    · 04/25/2016 · 3 citations Summary
  2. 2
    Internationale Amtshilfe in Steuersachen; Bussenverfügung
    · 08/20/2015 · 1 citations
  3. 3
    Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung einer gefundenen Katze mit unbekanntem Halter
    · 11/26/2024 · 0 citations
  4. 4
    · 01/31/2020 · 0 citations Summary
  5. 5
    Ein- bzw
    · 11/13/2017 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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