Art. 58 APA

1 Die Vorinstanz kann bis zu ihrer Vernehmlassung die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung ziehen.
2 Sie eröffnet eine neue Verfügung ohne Verzug den Parteien und bringt sie der Beschwerdeinstanz zur Kenntnis.
3 Die Beschwerdeinstanz setzt die Behandlung der Beschwerde fort, soweit diese durch die neue Verfügung der Vorinstanz nicht gegenstandslos geworden ist; Artikel 57 findet Anwendung, wenn die neue Verfügung auf einem erheblich veränderten Sachverhalt beruht oder eine erheblich veränderte Rechtslage schafft.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Art. 69 ff
    · 09/03/2001 · 105 citations Summary
  2. 2
    In diesem Falle muss die Beschwerdeinstanz auf die Sache eintreten, soweit darüber in der neuen Verfügung nicht befunden worden ist, ohne dass der Beschwerdeführer diese ebenfalls anzufechten braucht (Bestätigung der Re…
    · 09/28/1987 · 81 citations Summary
  3. 3
    Wiedererwägung der Verwaltungsverfügung nach Beschwerdeerhebung
    · 09/22/1977 · 55 citations
  4. 4
    Zeitlich massgebender Sachverhalt
    · 11/10/2003 · 54 citations Summary
  5. 5
    Art. 97 AHVG und 58 VwVG
    · 08/07/1981 · 37 citations Summary
  6. 6
    In diesem Falle muss die Beschwerdebehörde auf die Sache eintreten, soweit darüber in der neuen Verfügung nicht befunden worden ist, ohne dass der Beschwerdeführer diese ebenfalls anzufechten braucht.
    · 12/11/1981 · 36 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung; Kosten und Parteientschädigung bei Abschreibung
    · 02/11/2014 · 47 citations de
  • 05/07/2019 · 26 citations de
  • · 07/15/2021 · 17 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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