Art. 62 APA
1 Die Beschwerdeinstanz kann die angefochtene Verfügung zugunsten einer Partei ändern.
2 Zuungunsten einer Partei kann sie die angefochtene Verfügung ändern, soweit diese Bundesrecht verletzt oder auf einer unrichtigen oder unvollständigen Feststellung des Sachverhaltes beruht; wegen Unangemessenheit darf die angefochtene Verfügung nicht zuungunsten einer Partei geändert werden, ausser im Falle der Änderung zugunsten einer Gegenpartei.
3 Beabsichtigt die Beschwerdeinstanz, die angefochtene Verfügung zuungunsten einer Partei zu ändern, so bringt sie der Partei diese Absicht zur Kenntnis und räumt ihr Gelegenheit zur Gegenäusserung ein.
4 Die Begründung der Begehren bindet die Beschwerdeinstanz in keinem Falle.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Art. 105 Abs. 1 UVG. - Das Rügeprinzip gilt grundsätzlich auch im Einspracheverfahren. - Soweit die Verfügung in der Einsprache unangefochten bleibt und nicht von Amtes wegen überprüft wird, tritt sie in Teilrechtskraft.394 citations
-
2Anfechtungsgegenstand und Streitgegenstand. - Verfügung als Anfechtungsgegenstand und damit Sachurteilsvoraussetzung des nachfolgenden Beschwerdeverfahrens; Voraussetzungen der Ausdehnung des Beschwerdeverfahrens auf ei…66 citations
-
3Streitigkeiten um Fluglärmentschädigung für Ostanflüge; Nichteintreten des Bundesverwaltungsgerichts auf erst in der Replik erhobene Rügen betreffend direkten Überflug; Streitgegenstand (Art. 91 und 93 Abs. 1 lit. a BGG…64 citations
-
4Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Anordnung von Administrativhaft durch das SEM; Anspruch auf möglichst rasche richterlic…59 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
143 citations
-
112 citations
-
88 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.