Art. 77a ASEO
Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
1 Eine Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt insbesondere vor, wenn die betroffene Person:
- a. gesetzliche Vorschriften und behördliche Verfügungen missachtet;
- b. öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen mutwillig nicht erfüllt;
- c. ein Verbrechen gegen den öffentlichen Frieden, Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen öffentlich billigt oder dafür wirbt.
2 Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Aufenthalt der betroffenen Person in der Schweiz mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu einer Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS)28 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
52 citations
-
30 citations
-
Residence permit29 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.