Art. 64 FSREO

1 Die neue Steigerung darf nicht vor Ablauf eines Monats seit der früheren stattfinden.
2 Sie ist in der Bekanntmachung ausdrücklich als «Neue Steigerung infolge Zahlungsverzugs des Ersteigerers» zu bezeichnen.
3 Eine neue Schätzung des Grundstücks ist nicht vorzunehmen; ebenso wenig erfolgt eine nochmalige Fristansetzung zur Anmeldung von Ansprüchen nach Artikel 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG.

Unpublished, but essential 3

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Abweisung Begehren auf Aktualisierung und Anpassung der Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)
    PS180225
    · 12/21/2018 · 1 citations de
  • Aktualisierung und Anpassung einer Grundstücksschätzung
    · 09/11/2019 · 0 citations de Summary
  • 01/11/2012 · 0 citations de

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