Art. 106 RTAO

Entzugsgründe

1 Der Fahrzeugausweis ist zu entziehen, wenn:
  1. a. die Voraussetzungen des SVG oder der Vollziehungsvorschriften zur Erteilung nicht mehr erfüllt sind;
  2. b. der Halter der Aufforderung zur Fahrzeugprüfung ohne genügende Gründe nicht nachkommt;
  3. c. das BAZG gestützt auf Artikel 14a SVAG einen Antrag auf Entzug des Fahrzeugausweises und des Kontrollschildes stellt.
2 Der Fahrzeugausweis kann entzogen werden, wenn:
  1. a. die mit dem Ausweis verbundenen Beschränkungen oder Auflagen (Art. 80) missachtet wurden;
  2. b. Ausweis oder Kontrollschilder missbräuchlich verwendet wurden;
  3. c. die Fahrzeugsteuern oder ‑gebühren für Fahrzeuge desselben Halters nicht entrichtet sind;
  4. d. …
3 Mit dem Entzug des Fahrzeugausweises sind immer auch die Kontrollschilder zu entziehen. Bei Wechselschildern können die Schilder für ein Fahrzeug belassen werden. Die Sicherstellung von Fahrzeugen richtet sich nach Artikel 221 Absätze 3 und 4 VTS .

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    · 12/23/1988 · 0 citations

Unpublished, but essential 4

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 100 2024 131
    07/14/2025 · 1 citations de
  • 08/09/2006 · 1 citations de Summary
  • grobe Verletzung der Verkehrsregeln, einfache Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfache Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern
    SB.2020.100
    · 01/25/2022 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.