Art. 26 RTAO
Meldepflichten
1 Der Inhaber muss unter Vorlage seines Führerausweises oder einer besonderen Bewilligung der Behörde innert 14 Tagen jede Tatsache melden, die den Ersatz des Ausweises oder der Bewilligung erfordert.
2 Verlegt der Ausweisinhaber den Wohnsitz, muss er seine neue Adresse der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz innert 14 Tagen mitteilen. Bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland muss er sich bei der bisherigen Behörde abmelden.
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand; Beweiswürdigung; bedingter Vollzug0 citations
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Einstellung des Strafverfahrens (fahrlässige Tötung)0 citations
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VB.2003.003110 citations11/19/2003 · 0 citations de
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