Art. 35 RTAO
Verlängerung der Probezeit
1 Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises der Kategorien und Unterkategorien führt, und endet dieser Entzug während der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach dem Ablaufdatum des entzogenen Führerausweises auf Probe.
2 Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Sicherungsentzug des Führerausweises, Drogensucht, Abklärung der Fahreignung21 citations
-
2Vorsorglicher Führerausweisentzug (Art. 35 Abs. 3 VZV)20 citations
-
3Warnungsentzug wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand und Sicherungsentzug wegen Trunksucht17 citations
-
4Sicherungsentzug, Abklärung der Fahreignung, vorsorglicher Entzug16 citations
-
5Entzug des Führerausweises wegen Drogensucht (Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG, Art. 16 Abs. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1bis SVG)16 citations
-
6Wiedererteilung des zu Warnzwecken entzogenen Führerausweises3 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
2 citations02/09/2015 · 2 citations de
-
. Vielmehr wurde auf Anordnung der Polizei eine ärztliche Blutprobe entnommen und die Blutalkoholkonzentration (mit negativem Ergebnis) gemessen.2 citations
-
VB.2002.001692 citations11/27/2002 · 2 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.