Art. 9 RTAO
Sehtest
1 Vor der Einreichung eines der folgenden Gesuche muss der Gesuchsteller, sofern er noch keinen gültigen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt, sein Sehvermögen summarisch prüfen lassen:
- a. Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrfahrausweises: 1. der Kategorie A, 2. der Kategorie B, 3. der Unterkategorie A1, 4. der Unterkategorie B1, 5. der Spezialkategorie F;
- b. Gesuch um einen Führerausweis: 1. der Spezialkategorie M, 2. der Spezialkategorie G.
1bis Die Prüfung des Sehvermögens muss bei einem in der Schweiz tätigen Arzt mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Diplom oder bei einem in der Schweiz tätigen diplomierten Augenoptiker oder Optometristen BScn erfolgen.
2 Zu untersuchen sind die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und die Augenbeweglichkeit (Doppelsehen).
3 Der Sehtest darf im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
4 …
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Sicherungsentzug, Abklärung der Fahreignung, vorsorglicher Entzug17 citations
-
2Entzug des Führerausweises, Rückfall0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
VB.2002.001693 citations11/27/2002 · 3 citations de
-
2 citations08/16/2001 · 2 citations de
-
VB.2002.000732 citations09/24/1992 · 2 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.