Art. 15 ForA
Motorfahrzeugverkehr
1 Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen für militärische und andere öffentliche Aufgaben.
2 Die Kantone können zulassen, dass Waldstrassen zu weiteren Zwecken befahren werden dürfen, wenn nicht die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen dagegen sprechen.
3 Die Kantone sorgen für die entsprechende Signalisation und für die nötigen Kontrollen. Wo Signalisation und Kontrollen nicht genügen, können Barrieren angebracht werden.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Bauen ausserhalb der Bauzone / Sanierung Teilstück Roggenstrasse mit Betonbelag3 citations
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Bauen ausserhalb der Bauzone / Sanierung Teilstück Roggenstrasse mit Betonbelag3 citationsVWBES.2018.445· 02/11/2020 · 3 citations de
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Bauen ausserhalb der Bauzone, Asphaltierung3 citationsVWBES.2009.218· 04/02/2009 · 3 citations de
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