Art. 38 HCHOA
Unterhalts- und Verwaltungskosten: Nebenkosten
1 Die Unterhalts- und Verwaltungskosten sind der Kostenentwicklung anzupassen.
2 Die Nebenkosten können dem Mieter gesondert nach Aufwand verrechnet werden. Es betrifft dies insbesondere Heizung und Warmwasser, Stromverbrauch, Hauswartkosten und Gartenunterhalt sowie öffentliche Abgaben, wie Objektsteuern, Strassenbeleuchtungsprämien, Gebäudeversicherungsprämien, Kehrichtabfuhrgebühren. Wasserzins und Abwasserreinigungsgebühren.
3 Der Bundesrat ordnet die Einzelheiten.
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1Mietvertrag; kontrollierte Mietzinse; Nebenkostenabrede1 citations
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