Art. 22a WA
Aus- und Durchfuhr, Vermittlung und Handel
1 Die Aus- und die Durchfuhr, die Vermittlung an Empfänger und Empfängerinnen im Ausland und der Handel im Ausland von schweizerischem Territorium aus mit Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteilen richten sich:
- a. nach der Kriegsmaterialgesetzgebung, wenn das Gut auch von dieser erfasst ist;
- b. nach der Güterkontrollgesetzgebung, wenn das Gut nicht auch von der Kriegsmaterialgesetzgebung erfasst ist.
2 Die Artikel 22b, 23, 25a und 25b bleiben vorbehalten.
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Versuchte Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz; nulla poena sine lege; Verbotsirrtum1 citations
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1 citations04/01/2016 · 1 citations de
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