Art. 34 WA
Übertretungen
1 Mit Busse wird bestraft, wer:
- a. einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffentragbewilligung mit falschen oder unvollständigen Angaben erschleicht oder zu erschleichen versucht oder dazu Gehilfenschaft leistet, ohne dass ein Tatbestand nach Artikel 33 Abs. 1 Bst. a erfüllt ist;
- b. ohne Berechtigung mit einer Feuerwaffe schiesst (Art. 5 Abs. 3 und 4);
- c. seine Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen missachtet (Art. 10a und 15 Abs. 2);
- d. seinen Pflichten nach Artikel 11 Absätze 1 und 2 nicht nachkommt oder auf dem Vertrag falsche oder unvollständige Angaben macht;
- e. als Privatperson Waffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile nicht sorgfältig aufbewahrt (Art. 26 Abs. 1);
- f. als Privatperson Waffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile in das schweizerische Staatsgebiet verbringt, ohne diese Gegenstände anzumelden oder richtig zu deklarieren, oder bei der Durchfuhr im Reiseverkehr nicht anmeldet;
- g. den Verlust von Waffen nicht sofort der Polizei meldet (Art. 26 Abs. 2);
- h. die Waffentragbewilligung nicht mit sich führt (Art. 27 Abs. 1);
- i. seinen Meldepflichten nach Artikel 7a Abs. 1, 9c, 11 Absätze 3 und 4, 11a Abs. 2, 17 Abs. 7 oder 42 Abs. 5 nicht nachkommt;
- j. als Erbe seinen Pflichten nach Artikel 6a, 8 Abs. 2bis oder 11 Abs. 4 nicht nachkommt;
- k. verbotene Formen des Anbietens anwendet (Art. 7b);
- l. den Begleitschein mit falschen oder unvollständigen Angaben erschleicht; lbis. Feuerwaffen, deren wesentliche Bestandteile oder Munition (Art. 22b Abs. 1) in einen Schengen-Staat ausführt, ohne dass der Begleitschein der Sendung beiliegt;
- m. bei der Einreise aus einem Schengen-Staat, Feuerwaffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile oder Munition ohne Europäischen Feuerwaffenpass mit sich führt (Art. 25a Abs. 4);
- n. eine Feuerwaffe transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen (Art. 28 Abs. 2);
- o. auf andere Weise einer Bestimmung dieses Gesetzes vorsätzlich zuwider handelt, deren Übertretung der Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen für strafbar erklärt.
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Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Unrechtmässiger Besitz von Waffen und Waffenzubehör; Verletzung der Meldepflicht; unberechtigtes Tragen von Waffen; Art. 4 ff., 27 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 1 lit. i, Art. 42 Abs. 5-7 WG5 citations
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2Fahrlässige schwere Körperverletzung durch unsorgfältige Aufbewahrung eines Luftgewehrs4 citations
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3Begehungsort bei versuchter Anstiftung0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Willkür etc.9 citations
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5 citations10/04/2000 · 5 citations de
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2 citations11/29/2001 · 2 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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