Art. 8 WA

Waffenerwerbsscheinspflicht

1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.
1bis Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben.
2 Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die:
  1. a. das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
  2. b. unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
  3. c. zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
  4. d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Privatauszug nach Artikel 41 des Strafregistergesetzes vom 17. Juni 2016 erscheinen.
2bis Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang erwerben, müssen innerhalb von sechs Monaten einen Waffenerwerbsschein beantragen, sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen werden.
3–5 …

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Entschädigungspflicht für eingezogene Waffen und Waffenbestandteile
    · 04/30/2009 · 36 citations Summary
  2. 2
    Fahrlässige schwere Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB)
    · 02/03/2009 · 13 citations Summary
  3. 3
    Unrechtmässiger Besitz von Waffen und Waffenzubehör; Verletzung der Meldepflicht; unberechtigtes Tragen von Waffen; Art. 4 ff., 27 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 1 lit. i, Art. 42 Abs. 5-7 WG
    · 04/08/2015 · 8 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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