Art. 1 WPEG

Grundsatz

Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2022.00767
    15.03.2023 · 7 Zitierungen
  • Wehrpflichtersatz; Ersatzjahr 2019
    · 13.02.2024 · 5 Zitierungen
  • Wehrpflichtersatz; Ersatzjahre 2018-2020
    · 25.01.2024 · 5 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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