Art. 1 WPEG
Grundsatz
Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2022.007677 Zitierungen15.03.2023 · 7 Zitierungen
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Wehrpflichtersatz; Ersatzjahr 20195 Zitierungen
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Wehrpflichtersatz; Ersatzjahre 2018-20205 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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