Art. 11 WPEG

Gegenstand der Ersatzabgabe

Die Ersatzabgabe wird nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer auf dem gesamten Reineinkommen erhoben, das der Ersatzpflichtige im In- und Ausland erzielt.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 23.09.2004 · 1 Zitierungen
  • Wehrpflichtersatz 2018
    WE.2022.4
    · 11.05.2022 · 0 Zitierungen
  • 05.07.2018 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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