Art. 11 WPEG
Gegenstand der Ersatzabgabe
Die Ersatzabgabe wird nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer auf dem gesamten Reineinkommen erhoben, das der Ersatzpflichtige im In- und Ausland erzielt.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen23.09.2004 · 1 Zitierungen
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Wehrpflichtersatz 20180 ZitierungenWE.2022.4· 11.05.2022 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen05.07.2018 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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