Art. 64 WRG

Die Konzession erlischt ohne weiteres:
  1. a. durch Ablauf ihrer Dauer;
  2. b. durch ausdrücklichen Verzicht.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 60_I_306
    04.10.1934 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.01.2012 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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