Art. 65 WRA
Die Konzession kann durch die Verleihungsbehörde als verwirkt erklärt werden:
- a. wenn der Konzessionär die ihm durch die Konzession auferlegten Fristen, namentlich für den Finanzausweis, den Bau und die Eröffnung des Betriebes, versäumt, es sei denn, dass nach den Umständen eine Verlängerung billigerweise nicht verweigert werden könnte;
- b. wenn der Konzessionär den Betrieb zwei Jahre unterbricht und ihn binnen angemessener Frist nicht wieder aufnimmt;
- c. wenn der Konzessionär wichtige Pflichten trotz Mahnung gröblich verletzt.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Ausbau des Grimselstausees; Kantonaler Richtplan, Erweiterung erneuerbarer Stromproduktion, Beeinträchtigung eines neuen potenziellen Schutzgebiets, Realisierungszeitpunkt.0 citations
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2BGE 60_I_3060 citations10/04/1934 · 0 citations
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Etzelwerkkonzession, Heimfallrecht1 citations
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Latest Federal Supreme Court decisions
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