Art. 7 WO
Messer und Dolche
1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
- a. einen einhändig bedienbaren Spring- oder anderen automatischen Auslösemechanismus aufweisen;
- b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
2 Schmetterlingsmesser gelten als Waffen, wenn sie die Voraussetzungen nach Abs. 1 Buchstaben b und c erfüllen.
3 Wurfmesser und Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende, mehr als 5 cm und weniger als 30 cm lange symmetrische Klinge aufweisen.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz etc. sowie Widerruf1 citations
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.930 citationsSST.2022.93· 12/06/2022 · 0 citations de
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