Art. 123 ZG
Versuch
Der Versuch einer Zollwiderhandlung ist strafbar.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 64_I_3422 Zitierungen01.01.1938 · 2 Zitierungen
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2BGE 75_I_3551 Zitierungen01.01.1949 · 1 Zitierungen
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3BGE 77_I_2390 Zitierungen05.10.1951 · 0 Zitierungen
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4BGE 75_I_3400 Zitierungen01.01.1949 · 0 Zitierungen
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5BGE 64_I_3380 Zitierungen06.12.1938 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen22.06.2007 · 0 Zitierungen
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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe; Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern0 Zitierungen
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Geleitscheinverkehr / Zigarettenschmuggel0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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