Art. 29 CustA
Zuständigkeiten der Zollstellen; Zeit und Ort der Veranlagung
1 Das BAZG legt für die einzelnen Zollstellen fest:
- a. welches seine Zuständigkeiten sind;
- b. die Zeiten, zu denen es Veranlagungen vornehmen;
- c. den Ort, an dem die Veranlagung stattfindet (Amtsplatz).
2 Es berücksichtigt die nationalen und die regionalen Bedürfnisse und gibt seine Anordnungen auf geeignete Weise bekannt.
3 Die Zollstellen können die Veranlagung auch ausserhalb des Amtsplatzes vornehmen, namentlich am Domizil der Versenderin oder des Versenders oder der Empfängerin oder des Empfängers.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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2Pflicht zur Untersuchung der unter Zollkontrolle gestellten Ware (Erw. 3). 2. Der berufsmässige Zolldeklarant hat sich mit den zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszurüsten. - Arbeitsü…2 citations
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3BGE 68_IV_1651 citations01/01/1942 · 1 citations
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4Mehrwertsteuer auf der Einfuhr von Gegenständen, fahrlässige Widerhandlung durch Falschdeklaration im EDV-Verfahren0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Latest Federal Supreme Court decisions
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