Art. 176 CC
Regelung des Getrenntlebens
1 Ist die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes begründet, so muss das Gericht auf Begehren eines Ehegatten: 1. die Unterhaltsbeiträge an die Kinder und den Unterhaltsbeitrag an den Ehegatten festlegen; 2. die Benützung der Wohnung und des Hausrates regeln; 3. die Gütertrennung anordnen, wenn es die Umstände rechtfertigen.
2 Diese Begehren kann ein Ehegatte auch stellen, wenn das Zusammenleben unmöglich ist, namentlich weil der andere es grundlos ablehnt.
3 Haben die Ehegatten minderjährige Kinder, so trifft das Gericht nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses die nötigen Massnahmen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff185 citations
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2Eheschutz, Unterhaltsbeitrag des Ehegatten; Willkür durch Verletzung des Verbotes der reformatio in peius; Frist zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt des ausserehelichen Kindes131 citations
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3Gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils130 citations
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4Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens; Konkubinat128 citations
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5Unterhaltsbeitrag, hypothetisches Einkommen127 citations
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6Bemessung des Unterhalts im Rahmen von Eheschutzmassnahmen; Aufnahme bzw101 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Marital protection measures60 citations
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vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsverfahren37 citations
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Marital protection37 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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