Art. 222 ZV

Durchsuchung von Fahrzeugen und Behältnissen

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann das Personal des BAZG im Rahmen der Kontrollen, die es durchführt, Fahrzeuge und Behältnisse durchsuchen.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.

Zu diesem Artikel wurde kein Urteil gefunden.