Art. 4 CustO

Bereitstellung von Räumlichkeiten durch Dritte

Dritte im Sinne von Artikel 5 Abs. 2 ZG sind:
  1. a. die zugelassene Versenderin oder der zugelassene Versender;
  2. b. die zugelassene Empfängerin oder der zugelassene Empfänger;
  3. c. die Halterin oder der Halter eines offenen Zolllagers;
  4. d. die Halterin oder der Halter eines Zollfreilagers;
  5. e. die Flugplatzhalterin oder der Flugplatzhalter;
  6. f. weitere Personen, in deren Räumlichkeiten Zollaufgaben wahrgenommen werden.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Fehlen gültiger Ursprungserklärungen auf Rechnungen im Zeitpunkt der Zollanmeldung; für niedrige Warenwerte ist es jedoch erforderlich, innerhalb von zwei Jahren nach der Einfuhr im Einfuhrland vorgelegte Erklärungen zu…
    · 12/21/2022 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.