Art. 14 SHA
Sistierung
1 Die Baubewilligungsbehörde sistiert auf Gesuch der Eigentümerin oder des Eigentümers eine Nutzungsbeschränkung nach Artikel 7 Abs. 1 während einer bestimmten Dauer, wenn:
- a. die Nutzungsbeschränkung infolge besonderer Umstände wie Todesfall, Wohnsitzwechsel oder Zivilstandsänderung vorübergehend nicht eingehalten werden kann; oder b. die Eigentümerin oder der Eigentümer nachweist, die Wohnung öffentlich ausgeschrieben und erfolglos nach Personen gesucht zu haben, die die Wohnung gegen angemessenes Entgelt rechtmässig nutzen.
2 Sie verlängert die Sistierung nach Abs. 1 Bst. b, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nachweist, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
3 Sie ordnet zusammen mit der Sistierung nach Abs. 1 Bst. b und bei jeder Verlängerung die Neueinschätzung des amtlichen Werts der Wohnung auf Kosten der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers an.
4 Der Bundesrat regelt die Dauer der Sistierungen und ihrer Verlängerungen sowie die Einzelheiten des Nachweises nach Abs. 1 Bst. b, insbesondere die Anforderungen an die öffentliche Ausschreibung der Wohnung.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Rechtsmissbrauch im Bereich Zweitwohnungen30 citations
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2Touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen (Art. 7 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZWG, Art. 4 ZWV)2 citations
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3Vorfrageweise Überprüfung des Zonenplans im Baubewilligungsverfahren; kommunale Planungszone1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Building permit12 citations
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Building permit9 citations
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Baubewilligung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einstellhalle7 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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