Art. 6 SHA
1 In Gemeinden, in denen der nach Artikel 5 festgestellte Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent liegt, dürfen keine neuen Zweitwohnungen bewilligt werden. Liegt dieser Anteil unter 20 Prozent und hätte die Erteilung einer Baubewilligung zur Folge, dass die Gemeinde den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent überschreiten würde, so darf die Bewilligung nicht erteilt werden.
2 Vorbehalten bleibt die Erstellung neuer Wohnungen nach Artikel 7 Abs. 1 Bst. b und nach Artikel 8, 9, 26 oder 27.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Rechtsmissbrauch im Bereich Zweitwohnungen16 citations
-
2Umbau einer Stallbaute zu einer Zweitwohnung in einer Erhaltungszone der Gemeinde Langwies/Arosa aus dem Jahr 1996/1997 (Art. 18 RPG i.V.m. Art. 23 aRPV bzw6 citations
-
3Touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen (Art. 7 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZWG, Art. 4 ZWV)5 citations
-
4Umbau einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Stallscheune in ein Ferienhaus0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Objection to construction12 citations
-
Land-use planning9 citations
-
Building permit5 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.