Erwägungen
Das Bundesgericht entscheidet über eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen einen Freispruch der Angeklagten [A.] und [B.] vom Vorwurf des Steuerbetrugs und der Urkundenfälschung. Die Angeklagten waren Aktionäre der [C. AG] und sollen in ihrer Funktion als Verwaltungsratsmitglieder private Aufwendungen als geschäftlich verbucht und so die Steuerbehörden getäuscht haben.
Das Obergericht des Kantons Zürich hatte die Angeklagten von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Das Bundesgericht hebt dieses Urteil teilweise auf und weist die Sache zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass die Vorinstanz die Sachverhaltsfeststellung zur Feier zum 30. Geburtstag der Beschwerdegegnerin 1 nicht ausreichend begründet hat. Es bestehen Indizien, dass es sich zumindest teilweise um eine private Geburtstagsfeier handelte, was die Vorinstanz nicht hinreichend berücksichtigt hat.
Hinsichtlich des Vorwurfs des Steuerbetrugs erachtet das Bundesgericht den Freispruch als bundesrechtswidrig. Die Verbuchung offensichtlich privater Aufwendungen als geschäftlich…