Erwägungen
Die Beschwerdeführerin [X.] wurde wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt und das bei ihr sichergestellte Bargeld in Höhe von CHF 8'600.-- wurde eingezogen. [X.] erhob Beschwerde gegen die Einziehung des Bargelds.Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die strafrechtliche Einziehung des Bargelds gemäss Art. 70 StGB in diesem Fall nicht zulässig ist. Obwohl [X.] ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz gearbeitet hat, schützen das Obligationenrecht (Art. 320 Abs. 3 OR) und das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Art. 14 und 15 BGSA) den Lohnanspruch von Arbeitnehmern ohne…