Erwägungen
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte [X.] am 7. Oktober 2004 wegen Betrugs, Veruntreuung, Geldwäscherei und weiterer Delikte zu 27 Monaten Zuchthaus. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das erstinstanzliche Urteil am 25. November 2005 vollumfänglich. Das Kassationsgericht des Kantons Zürich wies die Nichtigkeitsbeschwerde [X.] s gegen das obergerichtliche Urteil am 30. Januar 2007 ab.
[X.] erhob Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Kassationsgerichts und beantragte die Aufhebung des Urteils sowie die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zum Schluss, dass die Verwertung der Zeugenaussagen der nordkoreanischen Diplomaten nicht gegen deren Immunität verstieß, da diese freiwillig ausgesagt hatten. Auch die Beweiswürdigung der Vorinstanzen erachtete das Bundesgericht als verfassungskonform und nicht willkürlich.
Hinsichtlich des Vorwurfs…