Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Baukredit, der von einer Bank an eine Gesellschaft für den Bau von Gebäuden gewährt wurde. Die geliehenen Mittel sollten speziell für das Bauprojekt verwendet werden, aber der Kreditnehmer hat einen Teil der Mittel für andere Zwecke verwendet, insbesondere für die Begleichung von persönlichen Schulden und nicht projektbezogenen Ausgaben.
Der Kredit war durch Hypotheken auf den Baugrundstücken gesichert. Die Kreditverträge sahen explizit vor, dass die Mittel nur für die Begleichung von Baukosten und Materialien verwendet werden durften und dass jede andere Verwendung untersagt war.
Der Kreditnehmer wurde wegen Missbrauchs des Vertrauens und anderer Delikte verurteilt und legte Berufung beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob der Kreditnehmer einen Missbrauch des Vertrauens begangen hatte, indem er die Mittel für andere Zwecke als die im Vertrag vorgesehenen verwendete. Das Gericht befand, dass im Falle eines Baukredits eine Obliegenheit für den Kreditnehmer besteht, die Gegenwert dessen, was er erhalten hat, ständig zu erhalten, wenn der Kredit für einen bestimmten Zweck gewährt wird.
Das Gericht erinnerte an seine frühere Rechtsprechung (BGE 120 IV 117), wonach eine Obliegenheit zur Erhaltung des Werts aus einem Kreditvertrag abgeleitet werden kann, wenn der Kredit für einen bestimmten Zweck gewährt wird und der Kreditgeber vernünftigerweise erwarten kann,…