Erwägungen
Der Fall betrifft einen Grundstücksverkauf, bei dem die Käufer eine Forderungsklage und später eine Strafklage erhoben. Im Strafverfahren erwiesen sich die vom Verkäufer P. im Zivilverfahren eingereichten Kreditorenlisten, Bauabrechnungen und Belege als falsch. Das Bezirksgericht verurteilte P. wegen Urkundenfälschung und Erschleichens einer falschen Beurkundung, sprach ihn aber vom Betrugsvorwurf frei. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte P. und den Mitverkäufer K. jedoch auch wegen versuchten Betrugs.
Erwägungen
Das Bundesgericht überprüfte, ob der sogenannte "Prozessbetrug" unter den allgemeinen Betrugstatbestand fällt. Es kam zum Schluss, dass die frühere Rechtsprechung, wonach Prozessbetrug nicht vom Betrugstatbestand erfasst sei, aufzugeben ist.
Das Bundesgericht führt aus, dass der Betrugstatbestand nicht nur den rechtsgeschäftlichen Verkehr, sondern auch das Vermögen schützt. Wenn ein Richter durch arglistige Täuschung zu einer das Vermögen einer Partei schädigenden Entscheidung bestimmt wird, liegt ein Betrug vor. Entscheidend ist, dass der Täter den Getäuschten (hier den Richter) zu einem vermögensmindernden Verhalten bestimmt.
Das Bundesgericht hält fest, dass die…