Erwägungen

Das Bundesgericht führt eine Strafuntersuchung gegen den belgischen Staatsbürger [A.] wegen banden- und gewerbsmäßigen schweren Drogenhandels, qualifizierter Beteiligung an einer kriminellen Organisation, schwerer Geldwäscherei und mehrfacher Urkundenfälschung. [A.] wurde am 16. Februar 2022 in Zürich verhaftet und am 19. Februar 2022 in Untersuchungshaft versetzt. Die Staatsanwaltschaft ordnete verschiedene Haftbeschränkungen an, die vom Obergericht des Kantons Zürich mehrmals verlängert wurden. Gegen die letzte Verlängerung bis zum 15. Oktober 2022 erhob [A.] Beschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht heißt die Beschwerde gut, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist. Es stellt fest, dass der angefochtene Beschluss des Obergerichts vom 31. August 2022 mit Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht vereinbar…