Erwägungen
[A.A.] (Beschwerdeführer) und [B.A.] (Beschwerdegegnerin) sind seit 2002 verheiratet und haben drei gemeinsame Kinder ([C.A.] , [D.A.] und [E.A.] ). Seit dem 15. Juni 2017 leben die Eheleute getrennt, wobei die Kinder bei der Mutter leben.
Das Regionalgericht [U.] regelte im Dezember 2018 das Getrenntleben, übertrug den Eltern das gemeinsame Sorgerecht, wies die Kinder der Obhut der Mutter zu und gewährte dem Vater ein eingeschränktes Besuchsrecht. Zudem legte es den vom Vater zu bezahlenden Kindesunterhalt fest.
Gegen diesen Entscheid erhoben beide Parteien Rechtsmittel beim Kantonsgericht Graubünden. Mit Urteil vom 16. November 2020 passte das Kantonsgericht den Entscheid des Regionalgerichts in verschiedenen Punkten an, insbesondere bei der Festlegung des Kindesunterhalts.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde von [A.A.] gegen das Urteil des Kantonsgerichts Graubünden ab, soweit darauf einzutreten ist.
Das Kantonsgericht hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und weder den Anspruch auf rechtliches Gehör noch andere verfassungsmässige…