Sachverhalt
Der Beschwerdeführer [A.] wurde vom Obergericht des Kantons Nidwalden wegen Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung und ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Die Vorwürfe bezogen sich auf verschiedene Gesellschaften, an denen der Beschwerdeführer und der Mitangeklagte [B.] beteiligt waren.
Die Staatsanwaltschaft Nidwalden hatte am 28. August 2013 Anklage gegen [B.] und [A.] sowie andere Personen erhoben. Das Kantonsgericht Nidwalden erklärte [A.] mit Urteil vom 23. Juli 2015 schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Das Obergericht Nidwalden hob das Urteil auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück. Das Kantonsgericht erklärte [A.] erneut schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten.
[A.] führte Beschwerde bei dem Bundesgericht und beantragte, er sei von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz den Sachverhalt richtig festgestellt hatte und die Schuldsprüche zu Recht erfolgt waren.
Das Gericht befand, dass der Beschwerdeführer vorsätzlich gehandelt hatte…