Art. 383 StPO

Sicherheitsleistung

1 Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz kann die Privatklägerschaft verpflichten, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen Sicherheit zu leisten. Artikel 136 bleibt vorbehalten.
2 Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so tritt die Rechtsmittelinstanz auf das Rechtsmittel nicht ein.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren
    · 17.01.2018 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde
    · 19.01.2017 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche (Teil-Einstellungsverfügung)
    · 07.02.2018 · 29 Zitierungen
  • Nichtanhandnahme
    · 12.04.2021 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nichtanhandnahme (Amtsmissbrauch etc.); Sicherheitsleistung
    · 06.11.2019 · 19 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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