Art. 237 StPO

Allgemeine Bestimmungen

1 Das zuständige Gericht ordnet an Stelle der Untersuchungs- oder der Sicherheitshaft eine oder mehrere mildere Massnahmen an, wenn sie den gleichen Zweck wie die Haft erfüllen.
2 Ersatzmassnahmen sind namentlich:
  1. a. die Sicherheitsleistung;
  2. b. die Ausweis- und Schriftensperre;
  3. c. die Auflage, sich nur oder sich nicht an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Haus aufzuhalten;
  4. d. die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden;
  5. e. die Auflage, einer geregelten Arbeit nachzugehen;
  6. f. die Auflage, sich einer ärztlichen Behandlung oder einer Kontrolle zu unterziehen;
  7. g. das Verbot, mit bestimmten Personen Kontakte zu pflegen.
3 Das Gericht kann zur Überwachung solcher Ersatzmassnahmen den Einsatz technischer Geräte und deren feste Verbindung mit der zu überwachenden Person anordnen.
4 Anordnung und Anfechtung von Ersatzmassnahmen richten sich sinngemäss nach den Vorschriften über die Untersuchungs- und die Sicherheitshaft.
5 Das Gericht kann die Ersatzmassnahmen jederzeit widerrufen, andere Ersatzmassnahmen oder die Untersuchungs- oder die Sicherheitshaft anordnen, wenn neue Umstände dies erfordern oder die beschuldigte Person die ihr gemachten Auflagen nicht erfüllt.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftgrund der Ausführungsgefahr (Art. 221 Abs. 2 StPO); Ersatzmassnahme der Aufenthaltsbeschränkung (Art. 237 Abs. 2 lit. c StPO)
    · 16.05.2011 · 597 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschwerderecht
    · 24.04.2014 · 231 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO) zur Verminderung von Ausführungsgefahr (Art. 221 Abs. 2 StPO)
    · 27.01.2014 · 122 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr nach alter und revidierter StPO (in Kraft seit 1. Januar 2024)
    · 05.03.2024 · 86 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft
    · 24.10.2016 · 85 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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