Sachverhalt
Der Fall betrifft eine Person, A., geboren 1994, die Gegenstand einer Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung und anderer Delikte war. Er wurde am 30. November 2022 vom Gericht für Massnahmen der Zwangsmassnahmen des Bezirks Zürich in vorläufige Festnahme genommen. Am 21. November 2023 beantragte A. seine Freilassung, die vom Gericht für Massnahmen der Zwangsmassnahmen abgelehnt wurde. Die Entscheidung wurde am 8. Januar 2024 vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt.
Am 4. Januar 2024 reichte die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen A. wegen vorsätzlicher Tötung und anderer Delikte ein. A. wurde beschuldigt, am 27. November 2022 in Uster eine Person getötet zu haben.
A. legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Obergerichts beim Bundesgericht ein und beantragte seine sofortige Freilassung oder, subsidiär, Ersatzmassnahmen für die Festnahme.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Entscheidung des Obergerichts und stellte fest, dass das qualifizierte Wiederholungsrisiko berechtigt war. Das Gericht befand, dass die folgenden Elemente die vorläufige Festnahme rechtfertigten: die Schwere der Straftat, die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Notwendigkeit, die Sicherheit anderer zu schützen.
Das Bundesgericht prüfte auch die Frage, ob Ersatzmassnahmen für die Festnahme möglich waren. Es stellte jedoch fest, dass die von A. vorgeschlagenen Massnahmen, wie regelmäßige Alkohol- und THC-Tests und die Verpflichtung, eine regelmäßige Arbeit aufzunehmen, nicht ausreichten, um das Wiederholungsrisiko zu verhindern.
Infolgedessen wies das…