Art. 95 BGG
Schweizerisches Recht
Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von:
- a. Bundesrecht;
- b. Völkerrecht;
- c. kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
- d. kantonalen Bestimmungen über die politische Stimmberechtigung der Bürger und Bürgerinnen und über Volkswahlen und ‑abstimmungen;
- e. interkantonalem Recht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Baubewilligung; Nachbarbeschwerde; Sachurteilsvoraussetzungen (Beschwerdegründe, Legitimation, Beschwerdebegründung)6’594 Zitierungen
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2Art. 1 Abs. 2 IPRG und Art. 5 Nr. 1 Bst. b zweiter Spiegelstrich LugÜ3’949 Zitierungen
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3Art. 105 Abs. 1 und Art. 97 BGG3’842 Zitierungen
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4Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt3’767 Zitierungen
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5Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert2’188 Zitierungen
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6Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden2’143 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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